1. ALLGEMEINE REGELUNGEN:
Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per Fax oder bei Übermittlung durch Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn das Institut Schramm sie binnen drei Werktagen schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Die Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede. Bedingungen des Auftraggebers weise ich ausdrücklich zurück. Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
2. LEISTUNGEN VON INSTITUT SCHRAMM:
Das Institut Schramm kann in Fällen höherer Gewalt Ersatz-Trainer
stellen (gem. Ziff.5). Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-/ Beratungsleistungen werden auf Grundlage des Angebotes vom Institut Schramm in den jeweiligen Verträgen festgelegt.
3. HONORARE UND KOSTEN:
Das Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen, Trainings, Workshops, Beratung und sonstige Aufgaben berechnet. Das Honorar für persönliche Coachings wird je angefangene halbe Stunde berechnet. Der Einsatz von technischen Geräten, Tonbildschauen, Videofilmen, Filmen, Fallstudien und dergleichen ist in den Honoraren nicht enthalten, es sei denn, es wird schriftlich anderes vereinbart. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es sei denn es liegt eine Steuerbefreiung vor. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der Leistungserbringung bzw. bei offenen Seminaren unmittelbar nach Anmeldung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4. RECHTE
Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht vom Institut Schramm an den von ihr erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Skripten usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Institut Schramm. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/ oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das Institut Schramm verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch oder bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Der Auftraggeber wiederum verpflichtet sich, ebenfalls sämtliche ihm bekannten und bekannt gewordenen nicht allgemein veröffentlichten Vorgänge im Sinne eines Geschäftsgeheimnisses geheim zu halten. Das Institut Schramm ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde.
5. RÜCKTRITT
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch das Institut Schramm wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, ist das Institut Schramm berechtigt, die Dienstleistung zu einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder dem Auftraggeber eine/n Ersatztrainer/in vorzuschlagen. Die Haftung ist gem. Ziffer 6. ausgeschlossen bzw. begrenzt. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit ein neuer Termin vereinbart werden, kann der Auftraggeber zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Sagt der Auftraggeber den Termin ab, so gilt Folgendes: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Institut Schramm vorgelegt werden. Geht die Abmeldung mindestens 4 Wochen/ 28 Kalendertage vor dem Termin ein, so werden keine Kosten berechnet. Bei einer Stornierung des Auftraggebers zwischen dem 28. und dem 15. Kalendertag vor dem Termin wird eine Pauschale in Höhe von
50 % des vereinbarten Entgeltes berechnet, jedoch ohne die vorgesehenen Aufwendungen. Geht die Absage zwischen dem 14. und 7. Tag vor dem beabsichtigten Termin ein, so werden 75% des vereinbarten Entgeltes ohne Aufwendungen berechnet. Für Beratungen, Coaching und Supervisionstermine muss eine Absage spätestens 48 Stunden vorher erfolgen. Geht die Abmeldung erst danach ein, fällt der gesamte vereinbarte Betrag ohne Aufwendungen an. In allen Fällen einer kostenpflichtigen Abmeldung werden wir lediglich eine Bearbeitungs- pauschale in Höhe von 10 % des Honorars (ohne Aufwendungen) berechnen, sollte es gelingen, den Termin anderweitig zu besetzen. Weiter ist in jedem Fall dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass der uns entstandene Ausfall geringer ist als die vorbezeichneten Pauschalen.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Das Institut Schramm haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei jedoch die Haftung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, auch nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Auch ansonsten ist jegliche weitergehende Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde oder eine gesetzliche Haftung unabdingbar ist.
7. SCHLIEßLICH:
Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Halle in Westfalen und das Landgericht Bielefeld. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Januar 2010
Gaby Schramm