Gründungsberatung / Potentialberatung

Förderung vor Gründung

  • Eine Beratungsförderung können kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer beantragen, die sich von qualifizierten Unternehmensberatern bei der Lösung von Problemen der Betriebsführung oder beim Aufbau der Firma helfen lassen.
  • Im Rahmen der Schulungsförderung werden bestimmte Seminare bezuschusst, beispielsweise Veranstaltungen zur Existenzgründung, zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit oder zur Leistungssteigerung.

    Über Zuwendungszweck, Fördergegenstand und Voraussetzungen der Zuschussgewährung für diese beiden Förderprogramme informiert die Bearbeitungsstelle für Gewerbefördermittel interessierte Unternehmer. Darüber hinaus prüft und bewertet sie die eingereichten Anträge sowie die dazugehörigen Unterlagen und leitet sie mit dem Ergebnis der Prüfung an die Bewilligungsbehörde weiter.
    Einzelheiten können Sie den Richtlinien und den Anträgen zur Gewährung von Fördermitteln entnehmen, die das BMWi im Internet bereitstellt. Hier geht es zu den Formularen für die Förderung Unternehmensberatung

Coachingförderung der Bundesagentur für Arbeit
   

Gerade in der ersten Phase der selbständigen Tätigkeit ist es wichtig, dass z.B. finanzielle Probleme oder Schwierigkeiten wegen fehlender Kunden-Nachfrage rechtzeitig erkannt und gelöst werden. Eine individuelle Einzelberatung bei einem Unternehmensberater soll dabei helfen, die neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern.

Dieses „Coaching“ kann finanziell durch die Agentur für Arbeit in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses unterstützt werden. Die Förderung ist Bestandteil des Programms „Finanzierung zusätzlicher arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (ESF-BA-Programm)“.

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Ziel und Gegenstand

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.

Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definitionder Europäischen Kommission.

Nicht gefördert werden Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind bzw. werden wollen.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss auf die Schaffung einer selbständigen Vollexistenz in Nordrhein-Westfalen abzielen.

Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung, Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten. Darüber hinaus gelten weitere Förderausschlüsse.

Die Beratungen sind mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen (bei Zirkelberatungen in vollem Umfang).

Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften muss durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Berufserfahrung gegenüber den Trägern nachgewiesen werden.

Vor Antragstellung ist ein Kontaktgespräch zu führen, an dem neben dem Antragsteller ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater teilnehmen. Die Liste der Anlaufstellen kann im Internet abgerufen werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk.

Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR.

Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert.

Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Coachingförderung der Bundesagentur für Arbeit
     

Voraussetzungen und Bedingungen

Voraussetzung ist, dass Existenzgründerinnen oder –gründer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit den Gründungszuschuss nach dem SGB III erhalten. Coaching wird nur innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gefördert. Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt.

Zirkelberatung

Existenzgründer und -gründerinnen sowie junge Unternehmen schaffen neue Arbeitsplätze. Die Unterstützung nachhaltiger Existenzgründungen ist deshalb ein wesentliches Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Aufbau einer unternehmerischen Selbstständigkeit ist für viele Menschen ein Erfolg versprechender Weg aus der Arbeitslosigkeit. Die Entscheidung für diese persönliche und berufliche Neuorientierung muss jedoch gut vorbereitet sein. Gründerinnen und Gründer brauchen Sicherheit und Unterstützung bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit. Sie benötigen gute und professionelle Beratung.

Mithilfe der Zirkelberatung NRW können sich angehende, aus der Arbeitslosigkeit kommen­de Selbstständige intensiv und qualifiziert auf ihre Gründung vorbereiten. Dabei übernimmt das Land NRW einen Großteil der Beratungskosten

Der Teilnehmerkreis

Die Zirkelberatung ist eine Gründungsberatung für arbeitslose ALG I- oder ALG II-Bezieher. Bei einer vergleichbaren Einkommenslage können auch Berufsrückkehrende und Hochschulabsolventen teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Kleingründung handelt, die auf einer konkreten, realistischen und grundsätzlich umsetzbaren Geschäftsidee basiert.

Wichtig: Eine Zirkelberatung kann nur vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Anspruch genommen werden.

Die Beratungsform

Die Zirkelberatung ist eine kombinierte Gruppen- und Einzelberatung, an der mindestens vier und maximal sechs Personen teilnehmen. Der Umfang beträgt pro Teilnehmenden ein Tagewerk, das acht Stunden umfasst – je zur Hälfte Gruppen- und Einzelberatung. Die Anzahl der Gruppenberatungsstunden ist demnach abhängig von der Teilnehmerzahl.

Die Inhalte

In der Zirkelberatung wird mit fachlicher Unterstützung durch uns ein individuelles Gründungskonzept erstellt, optimiert und überprüft.

Gegenstand der Zirkelberatung sind:

  • Konkretisierung der Geschäftsidee mit Ausrichtung auf die Gründerpersönlichkeit und den Markt
  • Klärung und Bewertung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der individuellen Gründungssituation
  • Hilfestellung bei der Prüfung der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
  • Unterstützung bei Fragestellungen der sozialen Absicherung
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung eines schriftlichen Geschäftsplans
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
  • Einschätzung von Chancen und Risiken

Die Kosten

Das Land Nordrhein-Westfalen und die EU unterstützen die Teilnahme an einer Zirkelberatung. Gründerinnen und Gründer aus dem ALG I- und ALG II-Bezug, sowie Hochschulabsol-venten und Berufsrückkehrende mit vergleichbarem Einkommen erhalten einem Zuschuss zu den Beratungskosten in Höhe von 90 %, maximal 720 €.

Eigenanteil der Kosten 195,00 € netto 232,00 € Brutto (Beispiel)


Gründer und Gründerinnen, die nicht den vg. Zielgruppen entsprechen, können einen Zuschuss von 50 %, max. 400 € erhalten.

Weitere Infos gibt es bei uns!

Zu allen hier aufgeführten Fördermöglichkeiten und Beratungsformen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Sprechen Sie uns an!