Gründungsberatung / Potentialberatung

C. Gründercoaching

Förderung <= 5 Jahre NACH Gründung

Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -Makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist.

Die Gründung bzw. Übernahme (Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc.) muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Die zu beratenden Existenzgründer müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wie läuft das Gründercoaching Deutschland ab?

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem von der KfW akkreditierten Regionalpartner (z.B. IHK).

Der Regionalpartner prüft Ihr Anliegen und leitet es an die KfW weiter. Von der KfW erhalten Sie eine Antwort, ob der Zuschuss gewährt wird oder nicht. Nach Zugang der Zusage schließen Sie mit Ihrem Gründercoach (mit uns) einen Coachingvertrag. Der Coachingzeitraum beträgt maximal 12 Monate.

Inhalte: (beispielhaft)

  • Erstellen eines Businessplans
  • Überprüfung des ursprünglichen Business-Plans
  • Ermittlung der Stärken – und Schwächen des Unternehmens, Risiken und Chancen, sowie der Qualifizierungsbedarfe, Optimierung der Auftragsabwicklungen
  • Entwicklung von Handlungszielen und Festlegung von Maßnahmen
  • Einleitung erster Umsetzungsschritte

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.

Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.

Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:

  • 75 % in den neuen Bundesländern (außer "Phasing Out"-Regionen)
  • 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer "Phasing Out"-Region Lüneburg)

C1. Neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland: Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.

Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss?

maximal 3.600 Euro

90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).

 

Zu allen hier aufgeführten Fördermöglichkeiten und Beratungsformen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Sprechen Sie uns an!