Bildungsschecks beinhalten einen Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsausgaben für Beschäftigte in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU).
Beschreibung:
Förderfähige Weiterbildungsausgaben sind Entgelte, die von Weiterbildungsanbietern der beruflichen Weiterbildung für die Teilnahme an den Bildungsangeboten erhoben werden sowie für Prüfungsentgelte. Die beruflichen Weiterbildungsangebote dienen der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, indem sie Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vermitteln. Beschäftigte finden Zugang zum Bildungsscheck auf individuellem Wege oder über ihre Betriebe. Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsberatungsstelle ausgegeben.
Förderberechtigte:
Beschäftigte, Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer nach der Familienphase, Unternehmen. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung. Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, erhält leider keinen Bildungsscheck. Dies gilt auch für Weiterbildungsangebote, die in dieser Zeit mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden.
Der Teilnahmepreis verringert sich in diesem Fall um den Wert des Bildungsschecks nach Maßgabe des Landes NRW. Die Förderung der Teilnahme durch einen Bildungsscheck schließt die im Seminarpreis enthaltene Mittagsverpflegung nicht ein. Die Mittagsverpflegung wird von dem/der Teilnehmer/in bzw. dem/der Rechnungsempfänger/in deshalb direkt in Rechnung gestellt.
Bei der Durchführung von Inhouseseminaren unter Inanspruchnahme von Bildungsschecks des Landes NRW muss für jede/n Teilnehmer/in der gültige und vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bildungsscheck seitens der Kundenorganisation zusammen mit der Anmeldung vor Beginn des Seminars vorgelegt werden. Der Seminarpreis verringert sich in diesem Fall um den Wert der für die Teilnehmer/innen vorgelegten gültigen Bildungsschecks nach Maßgabe des Landes NRW. Der Seminarpreis ist vor dem Seminar zu zahlen.
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Zu allen hier aufgeführten Fördermöglichkeiten und Beratungsformen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns an!